Erklärungen, Alternativen & Hilfe Erklärungen rund um das Thema Schulden - von "A" wie "Abtretung" bis "Z" wie "Zwangsvollstreckung".
Kategorie: Schulden und Insolvenz
Erklärung: Die Wohlverhaltensphase ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht und stellt die letzte Phase eines Verbraucherinsolvenzverfahrens dar. Diese Phase beginnt nach dem Ablauf der sogenannten „Abtretungsphase“, welche sechs Jahre beträgt, und endet in der Regel mit der Erteilung der Restschuldbefreiung. Während der Wohlverhaltensphase – die ebenfalls einen Zeitraum von sechs Jahren umfasst – hat der Schuldner einige Pflichten zu erfüllen. Grundlegend geht es darum, sich "wohl zu verhalten". Im Klartext bedeutet dies, dass er gegenüber dem Treuhänder und den Gläubigern rechtstreu und kooperativ handeln und die Auskunftspflichten erfüllen muss. Zudem sollte er tunlichst keinen neuen Schulden machen und nach Möglichkeit auch altere Schulden abbauen. Diese Phase ermöglicht es dem Schuldner, nach sechs Jahren von seinen restlichen Schulden befreit zu werden – vorausgesetzt, er hat alle Auflagen erfüllt. Die Wohlverhaltensphase ist somit ein wesentlicher Bestandteil des Verbraucherinsolvenzverfahrens und entscheidet wesentlich über die Gewährung der Restschuldbefreiung. Beispiel: Herr Müller hat im Jahre 2015 eine Privatinsolvenz angemeldet und durchläuft nun die Wohlverhaltensphase. Während dieser Phase bemüht er sich, sämtlichen Verpflichtungen, die von ihm erwartet werden, gerecht zu werden. Dazu zählen beispielsweise die pünktliche Zahlung von Unterhalt oder die Offenlegung von Veränderungen seiner finanziellen Verhältnisse gegenüber dem Treuhänder. Im fünften Jahr der Wohlverhaltensphase erhält Herr Müller überraschend ein Erbe in Höhe von 50.000 Euro. Sofort meldet er diesen Vermögenszuwachs seinem Treuhänder, der die Erbschaft auf die Gläubiger verteilt. Damit erfüllt Herr Müller weiterhin seine Obliegenheiten und beweist sein „wohlverhalten“. Schließlich, nach dem Ablauf der Wohlverhaltensphase, erhält Herr Müller die ersehnte Nachricht: Aufgrund seines konsequenten Verhaltens während des gesamten Verfahrens, wird ihm die Restschuldbefreiung erteilt. Die Schulden, die vor sechs Jahren noch wie ein unüberwindbares Hindernis erschienen, gehören nun der Vergangenheit an.
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zu Wohlverhaltensphase:
Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist ein Versuch, die Schulden außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu regeln. Die Wohlverhaltensphase ist ein Zeitraum innerhalb eines Insolvenzverfahrens, in dem der Schuldner bestimmten Pflichten nachkommen muss.
Verbraucherinsolvenzverfahren zu Wohlverhaltensphase:
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist für Privatpersonen. Die Wohlverhaltensphase ist ein Zeitraum darin, in dem der Schuldner seinen Pflichten nachkommen muss.
Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.