Erklärungen, Alternativen & Hilfe Erklärungen rund um das Thema Schulden - von "A" wie "Abtretung" bis "Z" wie "Zwangsvollstreckung".

Vermögensauskunft

Kategorie: Rechtliche Aspekte

Die Vermögensauskunft (früher auch als eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid bekannt) ist ein bedeutsamer Begriff sowohl im schuldrechtlichen als auch im insolvenzrechtlichen Kontext. Sie ermöglicht Gläubigern einen Einblick in die finanziellen Verhältnisse des Schuldners und dient als Gutachten über dessen Zahlungsfähigkeit. Als Anwalt und Schuldnerberater kann ich bestätigen, dass die Abgabe einer Vermögensauskunft in einigen Fällen unvermeidlich wird, insbesondere wenn der Schuldner trotz mehrerer Mahnungen und Vollstreckungsversuche seine Schulden nicht begleichen kann. In solch einem Fall wird der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft ansetzen. Während dieses Termins ist der Schuldner durch den Gerichtsvollzieher dazu verpflichtet, genaue Angaben über seine Einkünfte und sein Vermögen zu machen. Hierzu gehören Informationen über Lohn und Gehalt, Bankkonten und Sparbücher, Wertsachen, Immobilien, Lebensversicherungen, Schulden und Forderungen gegenüber Dritten. Der Schuldner muss alle Angaben wahrheitsgemäß machen, da falsche oder unvollständige Angaben strafrechtliche Konsequenzen haben können. Nehmen wir beispielsweise an, Herr Müller hat trotz mehrfacher Mahnungen einen Betrag in Höhe von 10.000€ aus einem Darlehensvertrag nicht beglichen. Der Gläubiger hat bereits erfolglos versucht, die Forderung durch den Gerichtsvollzieher einzutreiben. Nun setzt der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft an. Bei diesem Termin muss Herr Müller sämtliche nachprüfbare Informationen zu seinen finanziellen Verhältnissen preisgeben. Hierzu gehören seine monatlichen Einkünfte und Ausgaben, Besitztümer wie Auto oder Immobilien, Bankkonten, Versicherungen und eventuelle Schulden. Auf Basis dieser Informationen kann der Gläubiger einsehen, ob und inwieweit eine Fortsetzung der Zwangsvollstreckung aussichtsreich ist. Weiterhin kann der Gläubiger auf Basis der Vermögensauskunft prüfen, ob die Voraussetzungen für eine mögliche Insolvenzantragstellung gegeben sind. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und im konkreten Einzelfall immer eine individuelle Beratung erforderlich ist.

Passende Begriffe:

Vermögensauskunft zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Die Vermögensauskunft gibt Auskunft über die finanziellen Verhältnisse des Schuldners. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind Schritte zur Durchsetzung von Forderungen.

Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.