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Sicherungsübereignung

Kategorie: Schulden und Insolvenz

Die Sicherungsübereignung ist eine rechtliche Konstruktion, die es ermöglicht, ein bewegliches Sachgut als Sicherheit für eine Verbindlichkeit zu nutzen, ohne dass der Besitzer des Guts die physische Kontrolle darüber verliert. Diese Vorgehensweise wird meist in der Kreditvergabepraxis verwendet für den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Zusammenhang übereignet der Schuldner (Kreditnehmer) das Eigentum an dem betreffenden Gut auf vertraglicher Basis an den Gläubiger (Kreditgeber). Allerdings bleiben Nutzen und Gebrauch des Guts beim Schuldner. Tritt der Sicherungsfall ein, etwa durch Zahlungsverzug des Schuldners, kann der Gläubiger das gesicherte Gut verwerten, um seine Forderungen zu befriedigen. Ein typisches Beispiel für Sicherungsübereignung ist die Finanzierung eines Autos. Nehmen wir an, eine Person möchte ein Auto kaufen, hat aber nicht das benötigte Geld, um es direkt zu bezahlen. Sie entscheidet sich dafür, einen Kredit aufzunehmen. Der Kreditgeber wird in diesem Fall darauf bestehen, dass eine Sicherheit für den Kredit bereitgestellt wird. Die Sicherheit in diesem Fall ist das Auto selbst. Die Person, die den Kredit aufnimmt, übereignet das Eigentum an dem Auto an den Kreditgeber. Sie kann das Auto aber weiterhin verwenden, solange sie die Kreditzahlungen pünktlich leistet. Sollte die Person jedoch bei den Zahlungen in Verzug geraten, hätte der Kreditgeber das Recht, das Auto zu verwerten, um das geschuldete Geld zurückzubekommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die Sicherungsübereignung die Risiken für den Kreditgeber minimiert werden. Für den Kreditnehmer ergibt sich der Vorteil, dass er trotz finanzieller Engpässe Zugang zu finanziellen Mitteln erhält. Jedoch gehen mit dieser Sicherheitsleistung auch erhebliche Risiken für den Schuldner einher, da er im Falle der Nichtzahlung das Eigentum an dem gesicherten Gut verlieren kann. Dies sind allgemeine Informationen zum Thema und keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollte immer fachlicher Rat (etwa durch einen Anwalt oder Schuldnerberater) eingeholt werden.

Passende Begriffe:

Abtretung zu Sicherungsübereignung:
Die Abtretung ist oft eine Form der Sicherungsübereignung, bei der Forderungen als Sicherheit übertragen werden.
Kreditsicherheiten zu Sicherungsübereignung:
Kreditsicherheiten dienen zur Absicherung von Krediten. Eine Sicherungsübereignung ist eine Form der Kreditsicherheit, bei der ein beweglicher Gegenstand als Sicherheit dient.

Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.