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Säumniszuschläge

Kategorie: Schulden und Insolvenz

Säumniszuschläge, auch als Verzugszins bezeichnet, sind gesetzlich vorgesehene Strafen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das für den Fall von verspäteten Zahlungen oder Nichtzahlungen von Schulden angewendet wird. Sie können von einem Gläubiger gefordert werden, sobald sich ein Schuldner im Zahlungsverzug befindet und sind unabhängig davon, ob der Verzug vom Schuldner verschuldet ist oder nicht. In der Regel treten Säumniszuschläge in zwei Formen auf. Zum einen als Prozentsatz des geschuldeten Betrags, der wegen verspäteter Zahlung anfällt (Verzugszinsen) und zum anderen als pauschaler Betrag für jede Mahnung bzw. jedes Inkassoverfahren, das aufgrund der verspäteten Zahlung durchgeführt wird. Die Höhe der Säumniszuschläge variiert und kann je nach Betrag, Zeitraum der Verspätung und Art der Forderung unterschiedlich sein. Sie dient in erster Linie dazu, den Schuldner zur rechtzeitigen Zahlung seiner Schulden anzuhalten und den Gläubiger für den finanziellen Verlust zu entschädigen, der durch den Zahlungsaufschub entstanden ist. Jetzt ein Beispiel: Angenommen, eine Person namens Herr Schmidt hat eine Rechnung in Höhe von 1.000 Euro, die bis zum 1. Oktober 2022 beglichen werden muss. Wenn Herr Schmidt die Zahlung bis zum 15. Oktober 2022 nicht geleistet hat, befindet er sich im Zahlungsverzug. Der Gläubiger könnte nun Säumniszuschläge geltend machen. Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Angenommen, der Basiszinssatz beträgt -0,88%, dann beträgt der Verzugszins 4,12% pro Jahr. Da Herr Schmidt 15 Tage im Verzug ist, berechnet man den Zins für diesen Zeitraum. Der Säumniszuschlag beträgt dann rund 2,25 Euro. Zudem kann der Gläubiger eine Mahngebühr erheben. Die Höhe dieser Gebühr kann variieren, ist aber oft auf ein Maximum von 2,50 Euro bis 5 Euro begrenzt. Angenommen, diese betragen 5 Euro, dann muss Herr Schmidt insgesamt 1.000 Euro (ursprüngliche Schulden) + 2,25 Euro (Säumniszuschläge) + 5 Euro (Mahngebühr) = 1.007,25 Euro zahlen. Bitte beachten Sie, dass dies eine Veranschaulichung ist und die tatsächlichen Zahlen je nach Fall und geltendem Recht variieren können.

Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.