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Restschuldversicherungen

Kategorie: Schulden und Insolvenz

Restschuldversicherungen sind Policen, die speziell entwickelt wurden, um sicherzustellen, dass Ihre Restschuld bei einem Kredit- oder Hypothekendarlehen abbezahlt wird, falls Sie im Laufe der Darlehenslaufzeit bestimmte vorher festgelegte Ereignisse nicht vorhersagen können. Diese Ereignisse können zum Beispiel eine schwere Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit oder den Tod beinhalten. Als Anwalt und Schuldnerberater ist es wichtig zu betonen, dass die Sicherheit, die eine Restschuldversicherung bietet, einen Preis hat. Die Prämien können erheblich sein und in einigen Fällen die Kosten Ihrer monatlichen Darlehenszahlung erheblich erhöhen. Daher ist es ratsam, die Vor- und Nachteile dieser Art von Versicherungsschutz sorgfältig abzuwägen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Erwähnenswert ist auch, dass Restschuldversicherungen in der Regel nicht die gesamte ausstehende Darlehenssumme abdecken. Die Versicherung zahlt nur den ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses. Wenn Sie also beispielsweise Ihren Kredit früher zurückzahlen können, bevor das versicherte Ereignis eintritt, kann die Versicherungsgesellschaft die Differenz zurückfordern. Beispiel für Restschuldversicherungen: Nehmen wir an, Sie nehmen ein Darlehen von 200.000 Euro auf, um ein Haus zu kaufen, und zahlen jeden Monat 1.000 Euro zurück. Im Laufe der Zeit haben Sie 100.000 Euro von Ihrem Darlehen abbezahlt, aber Sie werden plötzlich schwer krank und können nicht mehr arbeiten. Wenn Sie eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, die Krankheit und Arbeitsunfähigkeit abdeckt, würde die Versicherungsgesellschaft die verbleibenden 100.000 Euro Ihres Darlehens abbezahlen, abhängig von den Bedingungen Ihrer Police. Aus finanzieller Perspektive kann diese Absicherung vorteilhaft sein. Aber wie bereits erwähnt, müssen die Kosten und Nutzen gegenübergestellt und sorgfältig abgewogen werden. Bitte beachten Sie, dass dies hier keine Rechtsberatung darstellt, es vielmehr zu illustrativen Zwecken dient und die professionelle Beratung eines Anwalts oder Schuldnerberaters nicht ersetzt.

Passende Begriffe:

Restschuldversicherungen zu Zwangsvollstreckung:
Restschuldversicherungen decken die verbleibende Schuld bei z.B. Tod oder Arbeitsunfähigkeit. Die Zwangsvollstreckung ist die gerichtliche Durchsetzung von Forderungen.

Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.