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Regelinsolvenzverfahren

Kategorie: Schulden und Insolvenz

Erklärung: Als Anwalt und Schuldnerberater kann ich bestätigen, dass das Regelinsolvenzverfahren eine wichtige Rolle im deutschen Insolvenzrecht spielt. Es handelt sich dabei um ein juristisches Verfahren, das in Gang gesetzt wird, wenn eine natürliche Person oder eine juristische Person (zum Beispiel eine GmbH, AG oder UG) ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann und tatsächlich insolvent oder überschuldet ist. Das Regelinsolvenzverfahren wird vom Insolvenzgericht durchgeführt und hat das Ziel, die Gläubiger eines insolventen Schuldners, soweit möglich, gleichmäßig zu befriedigen. Im Rahmen des Verfahrens wird das Vermögen des Schuldners durch den Insolvenzverwalter verwertet und die Erlöse werden auf die Gläubiger verteilt. Für die betroffenen Schuldner bietet das Regelinsolvenzverfahren allerdings auch eine Chance: Auf Antrag wird nach der sogenannten Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung gewährt, die dem Schuldner die Möglichkeit gibt, schuldenfrei zu werden. Beispiel: Um das Regelinsolvenzverfahren zu verdeutlichen, möchte ich ein konkretes Beispiel geben: Herr Müller hat eine GmbH gegründet und sich dabei stark verschuldet. Trotz intensiver Bemühungen kann er seine Kredite und Rechnungen nicht mehr bezahlen. Die GmbH ist überschuldet und zahlungsunfähig. Herr Müller stellt daraufhin einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht. Das Gericht prüft den Antrag und stellt die Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit fest. Es wird ein Insolvenzverwalter benannt, der nun das Vermögen der GmbH verwertet. Hierzu gehören unter anderem die Büroausstattung und ein Firmenwagen, aber auch eventuell vorhandene Forderungen gegenüber Kunden. Der Insolvenzverwalter verkauft diese Vermögensgegenstände und verteilt den Erlös nach Abzug seiner Gebühren an die Gläubiger. Nachdem alle verwertbaren Vermögensgegenstände verkauft wurden und Geld an die Gläubiger verteilt wurde, wird das Regelinsolvenzverfahren beendet. Die GmbH wird im Handelsregister gelöscht. Herr Müller ist nun nicht mehr Geschäftsführer und haftet auch nicht mehr für die Schulden der GmbH. Für ihn bedeutet dies einen Neuanfang und die Chance auf eine schuldenfreie Zukunft.

Passende Begriffe:

Insolvenzverfahren zu Regelinsolvenzverfahren:
Ein Insolvenzverfahren ist ein allgemeiner Begriff für Verfahren zur Schuldenbereinigung. Das Regelinsolvenzverfahren ist speziell für Unternehmen und Selbstständige oder Schuldner mit höheren Schulden gedacht.

Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.