Erklärungen, Alternativen & Hilfe Erklärungen rund um das Thema Schulden - von "A" wie "Abtretung" bis "Z" wie "Zwangsvollstreckung".
Kategorie: Schulden und Insolvenz
In Deutschland bietet das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, seit dem 01. Juli 2010 einen speziellen Schutz für Kontoinhaber. Mit diesem Konto können Gläubiger nicht uneingeschränkt auf das Guthaben des Schuldners zugreifen. Es stellt sicher, dass ein monatlicher Grundfreibetrag, welcher aktuell (Stand 2021) bei 1.178,59 Euro liegt, vor Pfändungen geschützt ist. Sollte mehr Geld auf dem Konto eingehen, ist der überschüssige Betrag pfändbar.
Zudem besteht die Option, für jede unterhaltsberechtigte Person einen zusätzlichen Freibetrag von 443,57 Euro hinzuzufügen. Ein herkömmliches Girokonto kann zu jedem Zeitpunkt in ein P-Konto umgewandelt werden.
Herr Müller, welcher erhebliche Schulden hat und von mehreren Gläubigern mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen belangt wird, sieht sich mit einer vollständigen Kontopfändung konfrontiert. Um seinen Lebensunterhalt zu sichern, entschließt er sich, sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.
Mit dem Schutz des P-Kontos hat Herr Müller monatlich einen unpfändbaren Betrag von 1.178,59 Euro zur Verfügung. Sein monatliches Nettogehalt beträgt 1.500 Euro. Dies bedeutet, dass von den Gläubigern grundsätzlich ein Betrag von 321,41 Euro gepfändet werden kann, während ihm der Grundfreibetrag zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten bleibt.
Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich des Pfändungsschutzes ist es ratsam, sich an Experten, wie Anwälte oder Schuldnerberater, zu wenden. Diese können individuelle Lösungen und Ratschläge bieten, um Vermögenswerte und Rechte effektiv zu schützen. Diese Erläuterung stellt keine rechtliche Beratung dar, sondern dient lediglich der allgemeinen Informationsvermittlung über das Thema "P-Konto".
Beschluss Vollstreckungsgericht bei P-Konten zu P-Konto (=Pfändungsschutzkonto):
Das P-Konto bietet Schutz vor Pfändungen. Ein Beschluss des Vollstreckungsgerichts kann die Bedingungen dieses Schutzes festlegen.
P-Konto - Tipps zum Umgang zu P-Konto (=Pfändungsschutzkonto):
Ein P-Konto schützt ein Grundfreibetrag des Kontoguthabens vor Pfändung. Tipps zum Umgang beziehen sich auf den besten Einsatz dieses Kontos.
Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.