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Nebenforderung

Kategorie: Allgemeine Finanzbegriffe

Nebenforderung

Der Terminus "Nebenforderung" mag zunächst technisch und schwer verständlich wirken. Ziel dieses Beitrags ist es, diesen Begriff in verständlicher Form zu erläutern.

Definition

Im kostenrechtlichen Kontext, insbesondere in zivilrechtlichen Verfahren, steht die Nebenforderung für Kosten, die über die eigentliche Hauptforderung hinausgehen. Zu denken ist hierbei an zusätzliche Posten wie Verzugszinsen, Mahngebühren oder Prozesskosten. Wenn eine Person vor Gericht im Unrecht ist, wird sie oft dazu verpflichtet, nicht nur die Hauptforderung, sondern auch die Nebenforderungen zu begleichen.

Bitte beachten Sie, dass diese Darstellung nicht den Charakter einer Rechtsberatung hat, sondern als generelle Erläuterung des Begriffs "Nebenforderung" dient.

Beispiel

Stellen Sie sich vor, Sie beauftragen einen Handwerker für eine Reparatur in Ihrem Zuhause. Der festgelegte Preis für diese Arbeit, sagen wir 1000 Euro, repräsentiert die Hauptforderung.

Wenn Sie jedoch vergessen, diese Rechnung zu begleichen, könnte es passieren, dass der Handwerker Sie mehrfach mahnen muss und schließlich sogar rechtliche Schritte in Erwägung zieht. Die dabei entstandenen Mahngebühren und eventuellen Gerichtskosten werden als Nebenforderungen bezeichnet. Gewinnt der Handwerker den Rechtsstreit, könnten Sie also sowohl die Hauptforderung von 1000 Euro als auch die Nebenforderungen begleichen müssen.

Dieses Szenario ist rein hypothetisch und soll lediglich zur Veranschaulichung des Konzepts dienen. Bei konkreten rechtlichen Fragestellungen empfiehlt es sich, professionellen Rat bei einem Anwalt oder Schuldnerberater einzuholen.

Passende Begriffe:

Forderung zu Nebenforderung:
Eine Forderung ist ein Anspruch auf Leistung. Eine Nebenforderung bezieht sich auf zusätzliche Ansprüche, die neben der Hauptforderung entstehen, wie z.B. Zinsen oder Kosten.
Gläubiger zu Nebenforderung:
Ein Gläubiger hat eine Forderung gegen einen Schuldner. Die Nebenforderung ist ein zusätzlicher Anspruch neben der Hauptforderung, den der Gläubiger geltend machen kann.
Hauptforderung zu Nebenforderung:
Die Hauptforderung ist der primäre Anspruch des Gläubigers. Nebenforderungen entstehen zusätzlich, z.B. durch Verzugszinsen oder Kosten.

Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.