Erklärungen, Alternativen & Hilfe Erklärungen rund um das Thema Schulden - von "A" wie "Abtretung" bis "Z" wie "Zwangsvollstreckung".
Kategorie: Schulden und Insolvenz
Die Lohnabtretung ist ein juristisches Mittel, das Schuldnern ermöglicht, Gläubigern eine Absicherung für die Rückzahlung von Schulden zu bieten. Sie stellt einen Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger dar, bei dem ein Teil des Einkommens des Schuldners direkt an den Gläubiger fließt, um die Schulden zu begleichen.
Meistens wird eine Lohnabtretung durch eine schriftliche Abmachung oder durch einen gerichtlichen Beschluss geregelt. In Deutschland muss ein Arbeitgeber gemäß § 398 BGB den abgetretenen Lohnanteil an den Gläubiger auszahlen.
Es gibt jedoch Schutzvorschriften, die sicherstellen, dass dem Schuldner ein Mindesteinkommen bleibt. Laut § 850c ZPO ist ein bestimmter Teil des Einkommens, der sogenannte Pfändungsfreibetrag, vor Zugriffen geschützt. Dieser Teil des Lohns ist unantastbar und soll dem Schuldner ein ausreichendes Einkommen zum Leben sichern.
Herr Müller hat Schulden bei seiner Bank, weil er einen Kredit nicht bedienen konnte. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten kann er die Schuld nicht begleichen. In diesem Fall können Herr Müller, die Bank und sein Arbeitgeber eine Lohnabtretung vereinbaren. Herr Müller lässt einen bestimmten Teil seines Gehalts - über dem Pfändungsfreibetrag - direkt an die Bank zahlen. So verringert er kontinuierlich seinen Schuldenberg.
In der Vereinbarung wird genau festgelegt, wie hoch die Lohnabtretung ist und welcher Betrag dem Gläubiger zusteht. Herr Müllers Arbeitgeber hat die Pflicht, diesen Anteil direkt an die Bank zu überweisen. Es ist dabei essenziell, dass der Betrag, der Herrn Müller verbleibt, mindestens so hoch wie der Pfändungsfreibetrag ist.
Hinweis: Dieser Text dient lediglich zur allgemeinen Information und stellt keinen rechtlichen Rat dar. Bei individuellen Fragen oder Unsicherheiten empfehlen wir, professionellen juristischen Rat einzuholen.
Lohnabtretung zu Lohnpfändung:
Lohnabtretung ist eine freiwillige Übertragung von Lohnansprüchen an einen Gläubiger. Bei einer Lohnpfändung werden Teile des Lohns direkt an den Gläubiger überwiesen.
Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.