Erklärungen, Alternativen & Hilfe Erklärungen rund um das Thema Schulden - von "A" wie "Abtretung" bis "Z" wie "Zwangsvollstreckung".
Kategorie: Bank- und Kreditwesen
Kreditsicherheiten bezeichnen Vermögenswerte, die ein Kreditnehmer als Absicherung für ein Darlehen bereitstellt. Der Hintergrund: Bei Zahlungsausfall kann der Kreditgeber diese Sicherheiten verwerten, also verkaufen oder nutzen, um seine Forderungen zu begleichen.
Diese Sicherheiten können verschiedenster Art sein, darunter Immobilien, Wertpapiere, Fahrzeuge oder Lebensversicherungen. Im Wesentlichen lassen sich Kreditsicherheiten in persönliche und sachliche Sicherheiten unterteilen. Während erstere die Verpflichtung Dritter zur Schuldtilgung bezeichnen, wie z.B. Bürgschaften, sind sachliche Sicherheiten materielle Werte, die der Kreditgeber im Notfall veräußern kann.
Für Kreditnehmer können solche Sicherheiten bessere Konditionen beim Kredit bedeuten. Das liegt daran, dass der Kreditgeber durch die Sicherheiten ein geringeres Risiko trägt und daher oftmals günstigere Zinssätze oder Monatsraten anbietet.
Angenommen, Herr Müller möchte ein neues Auto für 20.000 Euro finanzieren und benötigt hierfür einen Kredit. Seine Bank stimmt dem grundsätzlich zu, möchte jedoch Sicherheiten. Herr Müller bietet seine Eigentumswohnung, die 100.000 Euro wert ist, als Kreditsicherheit an. Die beiden Parteien vereinbaren eine Grundschuld, und die Bank wird als Gläubiger im Grundbuch der Wohnung eingetragen. Im Falle von Zahlungsproblemen seitens Herr Müller hat die Bank das Recht, die Wohnung zu verkaufen und den Erlös zur Begleichung der Schulden zu verwenden. Verbleibt nach dem Verkauf ein Überschuss, wird dieser an Herr Müller ausgezahlt. Aufgrund dieser Sicherheit gewährt die Bank Herr Müller günstigere Konditionen für seinen Kredit.
Hinweis: Bei Fragen zu Kreditsicherheiten ist es ratsam, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Kreditsicherheiten zu Sicherungsübereignung:
Kreditsicherheiten dienen zur Absicherung von Krediten. Eine Sicherungsübereignung ist eine Form der Kreditsicherheit, bei der ein beweglicher Gegenstand als Sicherheit dient.
Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.