Erklärungen, Alternativen & Hilfe Erklärungen rund um das Thema Schulden - von "A" wie "Abtretung" bis "Z" wie "Zwangsvollstreckung".
Kategorie: Bank- und Kreditwesen
Eine Kreditbürgschaft ist eine finanzielle Sicherheitsvereinbarung zwischen dem Bürge, der Kreditnehmer und dem Kreditgeber. Als Bürge verpflichtet man sich vertraglich, für die Schulden des Kreditnehmers aufzukommen, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Kreditbürgschaft stellt eine Form der Kreditsicherung dar, die vor allem von Kreditinstituten in Fällen genutzt wird, in denen die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht. In der rechtlichen Praxis wird zwischen verschiedenen Arten der Bürgschaft unterschieden. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft etwa muss der Bürge unmittelbar zahlen, wenn der Kreditnehmer ausfällt. Bei der Ausfallbürgschaft hingegen kann der Gläubiger erst dann auf den Bürgen zurückgreifen, wenn er erfolglos versucht hat, beim Hauptschuldner zu vollstrecken. Ebenso wichtig zu wissen ist, dass eine Bürgschaft sowohl befristet als auch unbefristet vereinbart werden kann. Bei einer unbefristeten Bürgschaft kann der Bürge die Bürgschaft mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Im Bezug auf mögliche rechtliche Probleme, ist es essentiell, dass der Bürge sich im Klaren darüber ist, dass er mit seiner Unterschrift eine erhebliche finanzielle Verpflichtung eingeht, die bis hin zur eigenen Überschuldung führen kann. Nun ein Beispiel zur Kreditbürgschaft: Angenommen, Person A möchte ein Haus kaufen, hat aber nicht genug Geld für den Kauf oder kann aufgrund mangelnder Bonität das benötigte Darlehen nicht alleine aufnehmen. Person B, ein Freund oder Familienmitglied mit ausreichend finanziellen Mitteln oder guter Bonität, könnte sich dazu bereit erklären, als Bürge für den Kredit aufzutreten. Mit einem Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich B dann gegenüber der Bank von A, für das Darlehen aufzukommen, falls A nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Sollte A also die Raten für den Kredit nicht mehr zahlen können, kann die Bank von B die Zahlung verlangen. Es ist in diesem Fall sehr wichtig, dass B sich das Risiko vor Augen hält, das er mit der Übernahme der Bürgschaft eingegangen ist und dies in seiner eigenen finanziellen Planung berücksichtigt. Wichtig ist es ebenso zu betonen, dass diese Erläuterung keinesfalls eine rechtliche Beratung darstellt und bei entsprechenden Anliegen ein Anwalt oder ein Schuldnerberater hinzugezogen werden sollte.
Individualbürgschaft zu Kreditbürgschaft:
Eine Individualbürgschaft ist eine Bürgschaft für eine spezifische Verbindlichkeit. Eine Kreditbürgschaft sichert die Rückzahlung eines Kredits ab.
Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.