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Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV)

Kategorie: Allgemeine Finanzbegriffe

Erklärung: Aus der Sicht eines Anwalts und Schuldnerberaters beschreibt das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) eine weit verbreitete Zahlungsmethode, bei der der Zahlungsempfänger die Erlaubnis erhält, eine bestimmte Summe vom Bankkonto des Zahlungspflichtigen abzubuchen. Dieses Verfahren ist in Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern sehr gängig, gerade im bargeldlosen Zahlungsverkehr, sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich. Die hohe Verbreitung ist auf die einfache Abwicklung und die Teilautomatisierung des Zahlungsprozesses zurückzuführen. Das ELV basiert auf dem Einzug einer Zahlung mittels Lastschrift, der vom Zahlungspflichtigen autorisiert wird. Der Zahlungspflichtige stellt dazu seine Bankverbindung zur Verfügung und autorisiert den Zahlungsempfänger, den Betrag von seinem Konto einzuziehen. Hierbei hat der Kontoinhaber das Recht, innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Belastungsbetrags zu verlangen. Beispiel: Angenommen, Sie haben einen Online-Shop und verkaufen verschiedene Produkte. Einer Ihrer Kunden, Herr Schmidt, bestellt ein Produkt für 100 Euro und entscheidet sich, via elektronisches Lastschriftverfahren zu bezahlen. In diesem Fall wird Herr Schmidt seine Bankinformationen eingeben und den Zahlungsvorgang autorisieren. Sie als Shopbetreiber können nun den Betrag von 100 Euro von Herrn Schmidts Konto abbuchen. Wenn Herr Schmidt seine Bankauszüge kontrolliert und erkennt, dass der abgebuchte Betrag falsch ist oder er mit der Abbuchung nicht einverstanden ist, kann er den Betrag innerhalb von acht Wochen nach der Kontobelastung von seiner Bank zurückverlangen. Dies ist einer der wesentlichen Vorteile dieses Zahlungsverfahrens aus Sicht des Zahlungspflichtigen. Allerdings ist es aus Sicht des Zahlungsempfängers, also dem Online-Shop, möglich, dass der Zahlungsempfänger ein erhöhtes Ausfallrisiko in Kauf nehmen muss, da das Lastschriftverfahren eine gewisse Unsicherheit in Bezug auf die Deckung des Kontos mit sich bringt. Daher sollte als Zahlungsempfänger eine sorgfältige Prüfung des Schuldners durchgeführt werden, um das Ausfallrisiko zu minimieren. Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen eine allgemeine Erläuterung des elektronischen Lastschriftverfahrens darstellen und keine Rechtsberatung darstellen. Bei individuellen Fragen oder Anliegen ist es ratsam, einen Anwalt oder Schuldnerberater zu konsultieren.

Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.