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Einzugsermächtigung

Kategorie: Bank- und Kreditwesen

Einzugsermächtigung Die Einzugsermächtigung ist ein von einem Zahlungspflichtigen (Schuldner) an den Zahlungsempfänger (Gläubiger) erteilter Auftrag zur Lastschrift. Dies ermöglicht dem Zahlungsempfänger die Möglichkeit selbstständig Beträge vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen. Allerdings geschieht dies nicht willkürlich, sondern wurde zuvor im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung schriftlich bestätigt. Die Einzugsermächtigung erfolgt häufig im Zusammenhang mit wiederkehrenden Lasten, wie beispielsweise Mietzahlungen oder regelmäßigen Rechnungen für Strom, Wasser und Ähnliches. Die Grundlage einer Einzugsermächtigung ist immer das gegebene Einverständnis. Bei einem Widerruf der Einzugsermächtigung ist der Zahlungsempfänger nicht mehr berechtigt, das Konto des Zahlungspflichtigen zu belasten. Es ist wichtig zu wissen, dass diese formlos und ohne Einhaltung bestimmter Fristen jederzeit widerrufen werden kann. Allerdings sollte bei einer Rückbuchung, die auf einem Widerruf der Einzugsermächtigung beruht, beachtet werden, dass dies nicht gleichzeitig eine Kündigung des zugrunde liegenden Dienstleistungs- oder Liefervertrag bedeutet. Darüber hinaus kann der Zahlungsempfänger im Falle wiederholter Rückbuchungen dazu berechtigt sein, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Beispiel: Herr Müller hat sich für ein Fitnessstudio angemeldet und erteilt diesem eine Einzugsermächtigung, um die monatliche Gebühr von seinem Konto abzubuchen. Im Vertrag sind sowohl der Gebührenbetrag als auch das Abrechnungsdatum festgelegt. Das Fitnessstudio muss sich an diese Vereinbarungen halten und kann nur den vereinbarten Betrag zum festgelegten Zeitpunkt abbuchen. Nach einigen Monaten entscheidet Herr Müller jedoch, dass er das Fitnessstudio nicht mehr besuchen möchte, und kündigt seinen Vertrag. Er muss auch seine Einzugsermächtigung widerrufen, um weitere Abbuchungen zu verhindern. Dies tut er formlos aber nachweislich, indem er eine E-Mail an das Fitnessstudio schickt und den Widerruf der Einzugsermächtigung erklärt. Dieses Beispiel verdeutlicht die Anwendung der Einzugsermächtigung in der Praxis und zeigt, dass sie ein beiderseitig nützliches Werkzeug sein kann, wenn sie korrekt gehandhabt wird.

Passende Begriffe:

Lastschrift zu Einzugsermächtigung:
Eine Lastschrift ermöglicht den Einzug von Geldbeträgen von einem Konto. Die Einzugsermächtigung ist die Zustimmung des Kontoinhabers dafür.

Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.