Erklärungen, Alternativen & Hilfe Erklärungen rund um das Thema Schulden - von "A" wie "Abtretung" bis "Z" wie "Zwangsvollstreckung".
Kategorie: Rechtliche Aspekte
Ein Drittschuldner ist eine Person oder Institution, die dem Schuldner eine Leistung schuldet. Dies tritt besonders im Kontext des Insolvenz- und Vollstreckungsrechts auf. Häufig sind dies Arbeitgeber, die Löhne zahlen, oder Banken, bei denen der Schuldner ein Konto führt.
Im Falle einer Pfändung durch einen Gläubiger wird der Drittschuldner dazu verpflichtet, einen bestimmten Betrag nicht mehr direkt an den Schuldner, sondern an den Gläubiger zu überweisen. Dies stellt den Drittschuldner in eine besondere Position, da er sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger Verpflichtungen hat.
Herr Schmidt schuldet Herrn Müller Geld. Kann oder will Schmidt nicht zahlen und Müller hat einen gültigen Pfändungsbeschluss, wird Schmidts Arbeitgeber zum Drittschuldner. Dies bedeutet, dass ein Teil von Schmidts Gehalt direkt an Müller geht, anstatt an Schmidt ausgezahlt zu werden.
Der Drittschuldner muss darauf achten, dass er dem Schuldner den gesetzlich festgelegten unpfändbaren Betrag seines Einkommens (die Pfändungsfreigrenze) auszahlt. Die genaue Berechnung dieser Grenze folgt bestimmten rechtlichen Vorgaben.
Das Verhältnis zwischen Schuldner, Gläubiger und Drittschuldner ist rechtlich komplex. Sowohl der Schuldner als auch der Drittschuldner sollten daher professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen und Risiken zu minimieren.
Drittschuldner zu Gerichtsvollzieher:
Ein Drittschuldner schuldet dem Schuldner eine Leistung, die gepfändet werden kann. Ein Gerichtsvollzieher führt Vollstreckungen für Gläubiger durch.
Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.