Erklärungen, Alternativen & Hilfe Erklärungen rund um das Thema Schulden - von "A" wie "Abtretung" bis "Z" wie "Zwangsvollstreckung".
Kategorie: Bank- und Kreditwesen
Bereitstellungszinsen sind finanzielle Gebühren, die von einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut erhoben werden, wenn ein Kredit oder Darlehen zur Verfügung gestellt, aber nicht sofort vollständig abgerufen wird. Sie können als eine Art "Wartegeld" für bereits beschaffte, aber noch nicht bereitgestellte finanzielle Ressourcen betrachtet werden. Diese Bereitstellungszinsen werden in der Regel pro Tag oder pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag berechnet und sind neben dem vereinbarten Zinssatz für das Darlehen zu zahlen. Grundsätzlich sollen Bereitstellungszinsen den Kreditinstituten helfen, die Kosten zu decken, die ihnen durch die Vorbereitung der Kreditsumme entstehen. Das Kreditinstitut hält den Betrag ja bereit, verzichtet also auf mögliche andere Anlageoptionen und muss dafür ggf. sogar Refinanzierungskosten tragen. Stellen Sie sich vor, Sie nehmen einen Baukredit auf, um eine Immobilie zu bauen. Die Bank stellt Ihnen 300.000 Euro zur Verfügung. Allerdings nehmen Sie zunächst nur 100.000 Euro in Anspruch, um mit den Bauarbeiten zu beginnen, der Rest wird von der Bank bereitgehalten. Nehmen wir an, die Bank berechnet einen Bereitstellungszins von 3% pro Jahr auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag und diese Zinsen werden monatlich berechnet. In diesem Fall hätten Sie nach einem Monat Bereitstellungszinsen von ca. 500 Euro (200.000 Euro * 3%/12 Monate) auf den nicht genutzten Betrag von 200.000 Euro zu zahlen. Diese Kosten kommen zu den regulären, vereinbarten Zinszahlungen für den abgerufenen Darlehensbetrag hinzu. Bitte beachten Sie, diese Darstellung dient nur zur Illustration und verdeutlicht nicht die genaue Berechnung der Bereitstellungszinsen. Konditionen und Vorgehensweisen könnten von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Es ist immer ratsam, vorher mit Ihrer Bank zu sprechen und zu verstehen, unter welchen Bedingungen Bereitstellungszinsen anfallen könnten.
Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.