Erklärungen, Alternativen & Hilfe Erklärungen rund um das Thema Schulden - von "A" wie "Abtretung" bis "Z" wie "Zwangsvollstreckung".
Kategorie: Bank- und Kreditwesen
Ein Basiskonto, oft als "Jedermann-Konto" bezeichnet, ist in Deutschland ein gesetzlich normiertes Girokonto. Banken sind verpflichtet, dieses Konto jedem Bürger anzubieten, unabhängig von dessen Einkommensverhältnissen oder Schufa-Score. Ziel dieser Regelung ist es, jedem den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, selbst wenn finanzielle Schwierigkeiten oder negative Schufa-Einträge vorliegen.
Das charakteristische Merkmal des Basiskontos ist die fehlende Bonitätsprüfung. Somit können auch Personen mit negativer Schufa, Menschen in Insolvenzverfahren oder sogar Obdachlose und Asylbewerber ein solches Konto eröffnen. Mit einem Basiskonto sind die gängigen Banktransaktionen wie Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge möglich. Online-Banking wird oft ebenso unterstützt. Jedoch ist kein Dispokredit zulässig, sodass Überziehungen des Kontos ausgeschlossen sind. Einige Banken bieten zudem die Option einer Debitkarte an.
Herr Schmidt befindet sich in einer finanziell schwierigen Phase und verfügt über eine negative Schufa-Bewertung. Da ihm seine bisherige Bank kein reguläres Girokonto mehr anbietet, wendet er sich mit einem Antrag auf ein Basiskonto an eine andere Bank. Nach Überprüfung wird ihm das Konto eingerichtet.
Dank des Basiskontos kann Herr Schmidt weiterhin sein Gehalt empfangen und seine regelmäßigen Ausgaben, wie Miete und Versicherungen, begleichen. Ein Überziehen des Kontos ist jedoch nicht möglich. In der Zukunft, wenn sich seine finanzielle und Schufa-Situation verbessert, kann Herr Schmidt zu einem Standard-Girokonto wechseln.
Die obigen Informationen ersetzen keinen rechtlichen Rat. Bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten sollte professioneller Rat, etwa durch einen Anwalt oder Schuldnerberater, eingeholt werden.
Basiskonto zu Basiszins:
Ein Basiskonto ermöglicht grundlegende Bankdienstleistungen, während der Basiszins oft den Grundzins für Spar- und Kreditprodukte darstellt.
Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.