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Bürgschaft

Kategorie: Bank- und Kreditwesen

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankertes vertragliches Abkommen, das vor allem zur Absicherung von Krediten dient. Sie tritt als zusätzliche Absicherung in Kraft, falls der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Hierbei verpflichtet sich eine dritte Person, der Bürge, die Schulden des Schuldners zu begleichen, wenn dieser ausfällt.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Die Bürgschaft ist in Deutschland rechtlich streng geregelt. Gemäß § 766 Satz 1 BGB muss sie schriftlich festgehalten werden. Die Erklärung muss klar den Umfang der Bürgschaft und die Details zur Forderung aufführen. Laut § 767 Abs. 1 BGB ist die Haftung des Bürgen dabei auf die Höhe der Hauptschuld beschränkt.

Risiken der Bürgschaft

Obwohl eine Bürgschaft oft als Gefälligkeit oder Unterstützung für nahestehende Personen angesehen wird, birgt sie erhebliche finanzielle Risiken für den Bürgen. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung und Abwägung der möglichen Konsequenzen ist daher unerlässlich.

Praktisches Beispiel

Angenommen, Ihr Freund Max möchte ein Auto finanzieren und benötigt dafür einen Kredit. Aufgrund seiner finanziellen Lage fordert die Bank jedoch zusätzliche Sicherheiten. Sie treten als Bürge für Max ein und unterschreiben die entsprechende Bürgschaftserklärung.

Einige Zeit später gerät Max in finanzielle Schwierigkeiten und kann den Kredit nicht bedienen. Nun tritt die Bürgschaft in Kraft. Die Bank wird sich an Sie wenden und die ausstehenden Beträge einfordern. Dies macht deutlich, wie wichtig das Bewusstsein über die Tragweite einer solchen Verpflichtung ist.

Fazit

Bevor man eine Bürgschaft übernimmt, sollte man sich der damit verbundenen Verpflichtungen und möglichen finanziellen Risiken klar sein. Eine umfassende rechtliche Beratung kann hierbei helfen, die beste Entscheidung zu treffen.

Passende Begriffe:

Bürgschaft zu Ausfallbürgschaft:
Eine Bürgschaft ist eine Sicherheitsleistung, bei der eine dritte Partei für die Schulden eines Schuldners haftet. Die Ausfallbürgschaft ist eine spezielle Form, bei der der Bürge erst dann in Anspruch genommen wird, wenn feststeht, dass der Hauptschuldner nicht zahlen kann.
Bürgschaft auf erstes Anfordern zu Bürgschaft:
Diese Bürgschaft verpflichtet den Bürgen zur Zahlung ohne Prüfung des Hauptanspruchs. Eine Bürgschaft ist eine Sicherheitsleistung für eine Schuld.

Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.