Erklärungen, Alternativen & Hilfe Erklärungen rund um das Thema Schulden - von "A" wie "Abtretung" bis "Z" wie "Zwangsvollstreckung".
Kategorie: Bank- und Kreditwesen
Erklärung: Die Ausfallbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft, welche oftmals im Kreditwesen Anwendung findet. Sie bewirkt, dass der Bürge erst in Anspruch genommen wird, wenn der Hauptschuldner nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen. Kurz gesagt, der Bürge springt also erst im Falle des "Ausfalls" des Schuldners ein - daher der Name "Ausfallbürgschaft". Eine solche Bürgschaftsform stützt sich auf das Konzept der Subsidiarität, also der Nachrangigkeit. Sie hat den Vorteil, dass der Gläubiger zuerst versuchen muss, seine Forderungen beim Hauptschuldner einzutreiben, bevor er sich an den Bürgen wendet. Dies bewirkt eine verminderte Haftung und folglich ein geringeres Risiko für den Bürgen. Beispiel: Um diese Art der Bürgschaft anschaulicher zu machen, nehmen wir ein einfaches Beispiel. Herr Müller möchte ein Haus kaufen und benötigt dafür ein Darlehen von der Bank. Da die Bank allerdings auf eine Sicherheit besteht, bietet Herr Schmid, ein guter Freund von Herrn Müller, eine Ausfallbürgschaft an. Nun, sollte Herr Müller Zahlungsschwierigkeiten bekommen und der Bank nicht mehr seine Schulden zurückzahlen können, wäre die Bank berechtigt, Herrn Schmid als Bürgen in Anspruch zu nehmen. Allerdings muss die Bank zuerst alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um den fälligen Betrag von Herrn Müller einzutreiben, etwa durch Pfändung oder Zwangsvollstreckung. Erst wenn dies scheitert, kann die Bank sich an den Bürgen, Herr Schmid, wenden und ihn zur Zahlung des fälligen Betrags auffordern. Wir sehen also, dass die Ausfallbürgschaft Herrn Schmid vor sofortiger Haftung schützt und ihm Zeit gibt, möglicherweise gemeinsam mit Herrn Müller eine Lösung für die Zahlungsschwierigkeiten zu finden. Disclaimer: In diesem Lexikon geäußerte Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen oder Problemen sollte stets ein Rechtsanwalt oder Schuldnerberater konsultiert werden. Der genannte Sachverhalt kann im Einzelfall abweichen und zu anderen Ergebnissen führen. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.
Bürgschaft zu Ausfallbürgschaft:
Eine Bürgschaft ist eine Sicherheitsleistung, bei der eine dritte Partei für die Schulden eines Schuldners haftet. Die Ausfallbürgschaft ist eine spezielle Form, bei der der Bürge erst dann in Anspruch genommen wird, wenn feststeht, dass der Hauptschuldner nicht zahlen kann.
Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.