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Aufrechnung

Kategorie: Allgemeine Finanzbegriffe

Aufrechnung im Überblick

Die Aufrechnung ist ein juristisches Mittel, das es ermöglicht, gegenseitige Forderungen miteinander zu verrechnen. Hierbei werden die Ansprüche beider Seiten bis zur Höhe der geringeren Forderung aufgehoben. Das Zivil- und Handelsrecht unterscheiden dabei verschiedene Formen der Aufrechnung, wie z.B. die vertragliche, gesetzliche oder gerichtliche Aufrechnung.

Um eine Aufrechnung durchzuführen, müssen beide Beteiligten gleichzeitig Gläubiger und Schuldner des anderen sein. Zudem sollten die gegenseitigen Forderungen der gleichen Art sein, etwa beide monetärer Natur. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist, dass beide Forderungen zur Zeit der Aufrechnung fällig sein müssen. Jedoch kann die Möglichkeit zur Aufrechnung in bestimmten Szenarien rechtlich ausgeschlossen sein.

Praxisbeispiel

Angenommen, Unternehmen A schuldet Firma B 10.000 € für eine Warensendung. Gleichzeitig hat Firma B eine Schuld von 6.000 € gegenüber Unternehmen A aufgrund in Anspruch genommener Beratungsleistungen. Hier kann Unternehmen A seine Schuld mittels Aufrechnung um die 6.000 €, die Firma B ihm schuldet, verringern. Das bedeutet, die Verbindlichkeit von Firma B reduziert sich auf 4.000 €.

Das Ergebnis: Durch die Anwendung der Aufrechnung muss Unternehmen A lediglich 4.000 € an Firma B überweisen. Die ursprüngliche Forderung von Firma B verringerte sich auf diese Summe, während Unternehmen A effektiv 6.000 € seiner Gesamtschuld getilgt hat. Für die Wirksamkeit der Aufrechnung ist eine formelle Erklärung erforderlich.

Hinweis: Diese Ausführungen dienen lediglich der allgemeinen Information und ersetzen keinesfalls eine individuelle rechtliche Beratung durch einen Experten.

Passende Begriffe:

Aufrechnung zu Verrechnung:
Aufrechnung und Verrechnung beziehen sich beide auf das Ausgleichen von gegenseitigen Forderungen, wobei die genaue Handhabung je nach Kontext variieren kann.

Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.