Erklärungen, Alternativen & Hilfe Erklärungen rund um das Thema Schulden - von "A" wie "Abtretung" bis "Z" wie "Zwangsvollstreckung".
Kategorie: Allgemeine Finanzbegriffe
Die Anerkennung ist eine zivilrechtliche Erklärungshandlung, bei der der Schuldner die Forderungen des Gläubigers vollumfänglich oder zum Teil anerkennt. Das bedeutet, dass der Schuldner die Tatsachen oder Rechtpositionen, die vom Gläubiger dargelegt werden, nicht bestreitet. Diese Anerkennung kann explizit oder implizit erfolgen. Bei einer expliziten Anerkennung gibt der Schuldner ausdrücklich zu, dass die Behauptungen des Gläubigers zutreffen. Bei einer impliziten Anerkennung agiert der Schuldner so, als ob die Behauptungen des Gläubigers wahr wären, etwa durch Zahlung der Forderung oder Teilzahlung ohne Widerspruch.
Das Anerkenntnis ist rechtlich bindend und kann im Falle eines Rechtsstreits zur Durchsetzung der Forderung vom Gläubiger genutzt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Erklärung nur für die aktuell geltend gemachten Forderungen gilt und nicht für eventuelle zukünftige Forderungen.
Herr Schmidt schuldet Frau Müller 10.000 Euro für Reparaturarbeiten, die sie an seinem Haus durchgeführt hat. Frau Müller übermittelt Herrn Schmidt eine Rechnung mit der Aufforderung zur Zahlung. Herr Schmidt prüft die Rechnung und findet einen Fehler in der Berechnung. Anstatt den gesamten Betrag zu bestreiten, akzeptiert er aber, dass er Frau Müller für die meisten Arbeiten, die sie durchgeführt hat, eine Summe von 8.000 Euro schuldet. Er schreibt an Frau Müller und erklärt, dass er den Betrag von 8.000 Euro als geschuldet anerkennt und diesen Betrag überweist.
Eine solche Handlung wäre ein Beispiel für ein Anerkenntnis. Hier erklärt der Schuldner ausdrücklich, dass er den Großteil der Forderungen des Gläubigers akzeptiert. Damit würde er die Tatsachen und die daraus resultierenden juristischen Folgen anerkennen, was rechtlich verbindlich ist. Dieses Anerkenntnis kann von Frau Müller genutzt werden, um die Zahlung der restlichen 2.000 Euro, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, zu erzwingen. Dabei wäre es dann allerdings an Frau Müller zu beweisen, dass auch die restlichen 2.000 Euro geschuldet sind.
Anerkenntnis zu Widerspruch gegen Mahnbescheid:
Nachdem ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt wurde, kann das Anerkenntnis die Akzeptanz der Forderung durch den Schuldner darstellen.
Wichtige Information: Dies stellt keine Rechtsberatung dar und dient lediglich zur allgemeinen Information. Bei spezifischen rechtlichen Fragen ist immer die Konsultation eines Rechtsanwalts zu empfehlen.