Lexikon

Abgeltungssteuer

123Ansichten

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, die in Deutschland erhoben wird. Sie wurde eingeführt, um die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Die Abgeltungssteuer beträgt derzeit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben wird. Sie wird direkt von den Banken und Finanzinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Durch die Abgeltungssteuer wird die Besteuerung von Kapitalerträgen von der Einkommensteuer getrennt und vereinfacht.

Vorteile und Nachteile der Abgeltungssteuer

Vorteile

  • Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen
  • Klare und einheitliche Steuerbelastung
  • Direkte Abführung durch die Finanzinstitute

Nachteile

  • Keine Berücksichtigung des individuellen Steuersatzes
  • Belastung auch für Geringverdiener
  • Komplexität bei der Verrechnung von Verlusten

Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer wird direkt von den Banken und Finanzinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Anleger müssen sich in der Regel nicht selbst um die Versteuerung ihrer Kapitalerträge kümmern. Der Steuersatz beträgt 25%, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der persönliche Einkommensteuersatz spielt hierbei keine Rolle.

Beispiel:
Ein Anleger erzielt 1.000 Euro Zinsen aus einem Sparguthaben. Die Abgeltungssteuer beträgt 25%, also 250 Euro. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5%, also 13,75 Euro. Insgesamt werden 263,75 Euro an Steuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Anleger erhält somit 736,25 Euro ausgezahlt.

Beispielrechnung zur Veranschaulichung der Abgeltungssteuer

Um den Einfluss der Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge besser zu verstehen, betrachten wir folgendes Beispiel:

Beispielrechnung:
Ein Anleger erzielt 5.000 Euro Dividenden aus Aktien. Die Abgeltungssteuer beträgt 25%, also 1.250 Euro. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5%, also 68,75 Euro.

Berechnung:
Abgeltungssteuer = 5.000 Euro × 0.25 = 1.250 Euro
Solidaritätszuschlag = 1.250 Euro × 0.055 = 68,75 Euro
Gesamtabzug = 1.250 Euro + 68,75 Euro = 1.318,75 Euro

Der Anleger erhält somit nach Steuern 3.681,25 Euro ausgezahlt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungssteuer und Einkommensteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Quellensteuer auf Kapitalerträge, während die Einkommensteuer auf das gesamte Einkommen erhoben wird und individuelle Steuersätze berücksichtigt.

Wie kann ich Verluste verrechnen?
Verluste können im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden, indem sie mit Gewinnen aus Kapitalerträgen verrechnet werden. Dazu müssen entsprechende Nachweise erbracht werden.

Muss ich die Abgeltungssteuer selbst abführen?
In der Regel wird die Abgeltungssteuer direkt von den Banken und Finanzinstituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, sodass keine weiteren Maßnahmen durch den Anleger erforderlich sind.

Weiterführende Links